10.05.2017
   

Nach tödlicher Fahrt in Menschenmenge

Bewährungsstrafe für Rentner

Das Bundesverkehrsministerium sowie der ADAC hatten nach dem Unglück eine strengere Überprüfung von Senioren mit Pflichttests, wie bereits zuvor, abgelehnt.

Für seine tödliche Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen muss der inzwischen 85 Jahre alte Autofahrer nicht ins Gefängnis. Er wurde am Mittwoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er darf sich außerdem nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen und muss 1.500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen.

Als er Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselte und der Wagen unkontrolliert in eine Menschenmenge raste, habe er sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das örtliche Amtsgericht. Der Rentner hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt sowie Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten.

Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann waren bei dem Unglück Anfang Mai 2016 ums Leben gekommen. 27 Passanten wurden verletzt, neun von ihnen schwer. Der Vorfall im Zentrum von Bad Säckingen, direkt an der Grenze zur Schweiz, hatte bundesweit eine Debatte über die Kompetenz von Senioren im Straßenverkehr ausgelöst. Mehrere Opferfamilien waren in dem Prozess als Nebenkläger vertreten.

Das Bundesverkehrsministerium sowie der ADAC hatten nach dem Unglück eine strengere Überprüfung von Senioren mit Pflichttests, wie bereits zuvor, abgelehnt. Der ADAC rief Senioren aber dazu auf, sich selbst kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Zweifel Rat bei einem Mediziner zu holen. Zudem hätten regelmäßige Fahrtrainings Sinn, um sich fit fürs Autofahren zu halten.

Das Gericht entschied nun am Mittwoch, dass dem 85-Jährigen der Führerschein dauerhaft entzogen werde. Er sei wegen altersbedingter Einschränkungen nicht mehr in der Lage, Auto zu fahren.

Einen technischen Defekt am Fahrzeug hatten Ermittler in Bad Säckingen ausgeschlossen. Dies bestätigten in dem Prozess auch Gutachter. Der Führerschein war dem Rentner laut Staatsanwaltschaft gleich nach dem Unfall abgenommen worden. (dpa)


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