10.03.2023Fachbeitrag
ADAC untersucht In-Cabin-Sensing-Systeme Teil 2
Um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu steigern, werden im Zuge der General Safety Regulation 2 (GSR 2) verschiedene Fahrzeugsicherheitssysteme europaweit für die Typgenehmigung vorgeschrieben [2]. Hierzu gehören seit 06.07.2022 (für neue Fahrzeugmodelle) und ab Juli 2024 (für alle neu zugelassenen Fahrzeuge) Systeme, die die Müdigkeit des Fahrers bewerten. Ab Juli 2024 beziehungsweise 2026 müssen die Fahrzeuge über ein weiteres System verfügen, welches den Fahrer warnt, sobald er abgelenkt ist.Um eruieren zu können, wie viele Unfälle im Wirkbereich eines In-Cabin-Sensing-Systems (ICS-System) liegen, hat der ADAC das Unfallvermeidungspotenzial auf Basis der ADAC-Unfalldatenbank ermittelt. Um einen Einblick zu erhalten, welche Funktionen derzeitige und zukünftige ICS-Systeme umfassen, wurden vier Systeme näher untersucht und ein Testprotokoll entwickelt, welches die Einsatzmöglichkeiten der Systeme in der primären, sekundären und tertiären Fahrzeugsicherheit umfasst. Bezüglich der aktiven Fahrzeugsicherheit wurde das Euro-NCAP-Protokoll "Safe Driving" geprüft, da dieses die gesetzlichen Anforderungen zur Erkennung eines müden Fahrers sowie eines abgelenkten und nicht ansprechbaren Fahrers beinhaltet.
Ausgabe, Nr, Seite: 3/2023
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