Recht: Kleinkind löst Fahrradsturz aus
Mutter haftet nicht

Wer an einem Kleinkind vorbei fährt, muss besonders vorsichtig sein
Verursacht ein Kleinkind mit einer plötzlichen Bewegung den Sturz eines Radfahrers, muss die Aufsichtsperson nicht automatisch für den Schaden aufkommen. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor.
In dem verhandelten Fall war ein Rennradfahrer im Mai 2025 auf einem für Kraftfahrzeuge gesperrten Wirtschaftsweg unterwegs. Vor ihm befanden sich eine Mutter, ihr zweieinhalbjähriges Kind auf einem Laufrad sowie ein nicht angeleinter Hund. Als der Radfahrer die Gruppe überholen wollte, bewegte sich das Kind plötzlich in Richtung Fahrbahnmitte. Der Mann bremste stark, stürzte über den Lenker und verletzte sich unter anderem am Ellenbogen und an der Schulter.
Von der Mutter verlangte er knapp 700 Euro Schadensersatz sowie mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld. Sie habe ihr Kind stärker beaufsichtigen und jederzeit festhalten können müssen, argumentierte der Kläger.
Keine Verletzung der Aufsichtspflicht
Das Gericht sah zwar ein fehlerhaftes Verhalten des Kindes, jedoch keine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter. Auf einem für Kraftfahrzeuge gesperrten und wenig frequentierten Wirtschaftsweg seien geringere Anforderungen an die Beaufsichtigung eines Kleinkindes zu stellen als im normalen Straßenverkehr. Es habe genügt, dass die Mutter auf ihr Kind einwirken und es durch Zuruf erreichen konnte.
Radfahrer nach Ansicht des Gerichts zu schnell
Zudem war der Rennradfahrer nach Überzeugung des Gerichts zu schnell unterwegs. Angesichts des Kleinkindes und des freilaufenden Hundes hätte er seine Geschwindigkeit so stark reduzieren müssen, dass er jederzeit gefahrlos reagieren könne. Das Landgericht wies die Klage daher ab.
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