01.02.2012
   

50. Deutscher Verkehrsgerichtstag

Dritter Anlauf zum Jubiläum

50. Deutscher Verkehrsgerichtstag

364 Teilnehmer hatten sich für den Arbeitskreis IV gemeldet und belegten den großen Saal im Tagungszentrum Achtermann

Vom 25. bis 27. Januar 2012 fand in Goslar zum 50. Mal der Deutsche Verkehrsgesichtstag statt. Für Sachverständige und Unfallrekonstrukteure war insbesondere der Arbeitskreis IV mit dem Thema "Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung" von besonderem Interesse. Unter Leitung von Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat, Karlsruhe und der Referenten Prof. Dr.-Ing. Hans Bäumler, Professor für Kraftfahrzeugsachverständigenwesen, Hochschule München; Dr. Henner Hörl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwälte Dr. Hörl & Kollegen, Stuttgart und Dierk Engelke, Rechtsanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), diskutierte der Arbeitskreis unter anderem zur Qualifizierung und Zertifizierung, Fragen der Unabhängigkeit sowie zur Qualität und den Kosten des Gutachtens.

Diskussionen zur Rolle der Schadensachverständigen sind der Branche nicht unbekannt. Und in Goslar wurde den Sachverständigen bereits 1985 und 2003 ein eigener Arbeitskreis gewidmet. Die Ergebnisse von damals waren in der Folge aber kaum spürbar und so hatten einige im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages 2012 die Befürchtung, dass auch im dritten Anlauf nicht viel herauskommen würde. Das sollte sich aber unbegründet herausstellen.

Prof. Bäumler skizzierte in seinem Referat zunächst die wirtschaftliche Tragweite von Verkehrsunfällen in Deutschland und verwies darauf, dass bei schätzungsweise 8000 bis 12.000 Schadensachverständigen und rund 1000 Sachverständigen für Unfallrekonstruktion insgesamt nur etwa 3500 Sachverständige einen nachvollziehbaren Qualifikationshintergrund haben (zum Beispiel öffentliche Bestellung und Vereidigung, Studium oder eine anerkannte Zertifizierung). Bäumler: „In Deutschland darf niemand Lehrlinge ohne Meisterbrief ausbilden, aber jeder, der sich als Sachverständiger ausgibt und dies nicht einmal nachweisen muss, darf vor Gericht auftreten.“ Aus Bäumlers Sicht ist die Ausbildung der Sachverständigen insgesamt als unbefriedigend anzusehen. Er sprach sich für ein Ingenieur- oder Bachelorstudium als akademische Basis der Sachverständigenausbildung aus, die mit einer spezifischen Weiterbildung in der Praxis fortgeführt werden müsse. Nicht bei allen Zuhörern gab es dafür Zustimmung. Für Unfallanalytiker sei ein Studium sicher sinnvoll, während im Bereich der Schadensachverständigen erfahrene Kfz-Meister mit deutlich mehr praktischerem Hintergrund sicher geeigneter wären als Jungingenieure frisch von der Hochschule, so einige Meinungen aus dem Auditorium. Qualifizierungsanforderungen an sich standen aber außer Frage.

Im Anschluss ging Dr. Hörl auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck, die Schadensteuerung und die Unabhängigkeit der Sachverständigen ein und stellte die Frage: „Wer schützt den Geschädigten vor fachlich unkompetenten Sachverständigen oder solchen, die Geschäftsbeziehungen zu Versicherungen unterhalten?“ Müsste ein Sachverständiger seine Kunden nicht darüber aufklären, dass er einen Teil seiner Aufträge von Versicherungen erhält? Zudem stellte Hörl die Forderung, dass Schadensteuerungen abzulehnen sind, die auf das Gutachten des Sachverständigen verzichten. „Das unabhängige Schadengutachten ist als Eckpfeiler der Schadenregulierung unverzichtbar.

Eine nicht einfache Position hatte Dierk Engelke vom GDV, der nach seinem Vortrag mehrfach Ärgernisse zur Schadensteuerung und der Honorierung von Sachverständigen zu hören bekam. Insbesondere, so eine Wortmeldung, käme es im Markt häufig vor, dass Folgegutachten freier Sachverständiger deutlich von denen abweichen, die im Auftrag der Versicherungen gefertigt wurden. Wenn eine Versicherung Schadensteuerung betreibt, sollten die vereinbarten Spielregeln gegenüber dem Kunden öffentlich gemacht werden. Nur dann könne sich der Geschädigte ein eigenes Urteil bilden.

Laut Engelke sind 96% der Kunden mit der Schadensteuerung zufrieden und es gäbe immer gewisse Spielräume bei Gutachten und unterschiedliche Betrachtungsweisen. Im Weiteren sprach er sich ebenfalls für eine Qualifizierung der Kfz-Sachverständigen aus: „Aus Sicht der Autoversicherer überzeugt die Qualität der Gutachten in vielen Fällen keinesfalls. Für die Schadenregulierung sollten nur Sachverständige akzeptiert werden, die von den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt sind oder sich einem vergleichbaren Zertifizierungsverfahren unterworfen haben.“ Rechtsanwalt Elmar Fuchs vom BVSK hatte dazu gleich eine einfache und praktikable Lösung: Versicherungen sollten nur qualifizierte Sachverständige honorieren. Auf diese Weise würde sich der Sachverständigenmarkt von selbst regulieren. Darüber hinaus sprach sich Fuchs für einheitliche Honorare aus. Die Sachverständigen sollten sich überlegen, ob es plausibel ist, wenn für gleiche Leistungen je nach Auftraggeber unterschiedlich abgerechnet wird.

Die Empfehlungen des Arbeitskreises IV (vollständiger Wortlaut siehe weiter unten im Text) am zweiten Tag fielen durchweg im Sinne der Sachverständigen aus und wurden mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die wichtigsten Inhalte:

  • Berufsordnung für Sachverständige (Schäden und Straßenverkehrsunfälle) schaffen
  • Ingenieur oder ingenieurähnliche Ausbildung sollte Eingangsvoraussetzung für Sachverständige sein
  • geeignete Studiengänge schaffen, um dem Nachwuchsmangel Rechnung zu tragen
  • Sachverständige haben weisungsfrei zu arbeiten; jegliche Einflussnahme auf Gutachten ist zu unterlassen
  • der Gesetzgeber wird aufgefordert eine Gebührenordnung für Sachverständige der Bereiche Kraftfahrzeugschäden und –bewertung sowie Straßenverkehrsunfälle zu erlassen.

Entsprechend zufrieden äußerten sich einige Teilnehmer am Ende der Veranstaltung gegenüber VKU, wie die Zitate zeigen. Der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag findet vom 23. bis 25.1.2013 statt.

Im Folgenden finden Sie die Empfehlungen der Arbeitskreise im Einzelnen.

Bilderstrecke

| Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Empfehlungen der Arbeitskreise im Einzelnen


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