26.05.2015
   

ACE

Die Jüngsten benötigen extra Schutzmaßnahmen

Kindersicherung

Der Automobilclub Europa (ACE) weist auf die Risiken einer falschen oder unzureichenden Kindersicherung hin.

Die jüngsten Passagiere im Auto werden immer noch in puncto Sicherheit stiefmütterlich behandelt, obwohl die Pkw vor Airbags für Kopf, Oberkörper oder andere Assistenzsysteme im Rahmen der passiven Sicherheit bei einem Unfall strotzen. Doch Kinder werden von den Erwachsenen im Auto nicht richtig gesichert. Der Automobilclub Europa (ACE) weist auf die Risiken einer falschen oder unzureichenden Kindersicherung hin.

Nach der jüngsten Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) fahren beispielsweise auf Landstraßen 13 Prozent und Innerorts 21 Prozent der Kinder ab sechs Jahren nur mit Erwachsenengurten gesichert, also nicht altersgerecht geschützt. Ein Prozent war völlig ungesichert. Und es ist ein alltägliches Bild, wenn kleine Passagiere nur einen ungesicherten Platz im privaten Kita- oder Schul-Taxi finden. "Wir müssen hier von einer beträchtlichen Dunkelziffer ausgehen", so Hanstein.

Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitreisen, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Das Alter des Kindes gibt dabei nur einen Richtwert vor. Wichtiger ist, dass das Kind von Gewicht und Körpergröße in den Sitz passt.

Daher sind Kindersitze in vier Gewichtsgruppen eingeteilt. Bei den Kleinsten kommen Babyschalen zum Einsatz, die rückwärts zur Fahrtrichtung befestigt sind. In den Gewichtsklassen II und III (15 bis 25 Kilogramm, beziehungsweise 22 bis 36 Kilogramm) gibt es vor allem Sitzerhöhungen mit Rücken- und Seitenstützen. Darin ist das Kind zumeist direkt mit dem Dreipunktgurt gesichert. Grundsätzlich muss jedes Sicherheitssystem der ECE-Regelung 44 entsprechen und über ein entsprechendes Label als Ausweis verfügen. Kinder wachsen schnell. In diesem Fall bietet sich schon einmal der Sitz des älteren Geschwister- oder Nachbarkindes an. Doch vor dem Einsatz sollten die Eltern den Sitz genau unter die Lupe nehmen und die sicherheitsrelevanten Details überprüfen. Er darf keine Beschädigungen aufweisen und muss der aktuellen Norm ECE R44/04 entsprechen.

Für die korrekte Kindersicherung gelten folgende Regeln: Der Beckengurt muss unmittelbar vor dem Beckenknochen liegen und darf auf keinen Fall über den Bauch geführt werden. An der Schulter muss der Gurt über das Schlüsselbein laufen, nicht am Hals und nicht auf der Schultergelenkkugel. Bei Sitzerhöhungen muss der Gurt unter den Hörnchen durchlaufen. Den Gurt muss straff sitzen, damit er eng am Körper anliegt. Deshalb ist es auch wichtig, dass das Kind keine dicke Kleidung, wie Anoraks trägt.

Ein Kind ohne jede Sicherung während der Autofahrt schlägt für den Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro zu Buche. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. (mid/mak)


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