11.11.2025
   

ADAC

Autobahnassistenten im Vergleich

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Nur weil ein Fahrzeug selbstständig lenkt, können sich Autofahrer noch lange nicht entspannt zurücklehnen.

Nur weil ein Fahrzeug selbstständig lenkt, können sich Autofahrer noch lange nicht entspannt zurücklehnen. In einem aktuellen Systemvergleich hat der ADAC zwei Fahrzeuge mit den Fahrsystemen der Level 2+ und 3 untersucht. Beide sind inzwischen bei ausgewählten Serienfahrzeugen verfügbar. BMW hat vor kurzem die europaweite Typgenehmigung für ein erstes Modell mit dem Highway Assistant (Level 2+) erhalten, bereits seit mehreren Jahren hat Mercedes-Benz den Drive Pilot (Level 3) in Betrieb. Die Fahrt von Penzing bis zum Memminger Flughafen wurde von ADAC Experten begleitet und dokumentiert. Unterm Strich lässt sich sagen, dass sich beide Systeme im Betrieb ähnlich anfühlen, wobei es gravierende Unterschiede gibt, die für Verbraucher wichtig sind.

Bei dem Highway Assistant von BMW handelt es sich um ein Assistenzsystem, das mithilfe verschiedener Sensoren und Kameras eigenständig auf der Autobahn fahren kann. Dazu gehört nicht nur das Halten von Spur, Abstand und Geschwindigkeit, sondern auch das Wechseln der Fahrbahn zum Überholen. Das System ist bis 130 km/h freigegeben und erlaubt dem Fahrer während des Betriebs, die Hände vollständig und dauerhaft vom Lenkrad zu nehmen.

Allerdings: Eine Fremdbeschäftigung - z.B. Lesen oder E-Mails schreiben - ist bei Systemen des Levels 2+ nicht möglich. Eine Fahrerüberwachung überprüft permanent, ob der Fahrer aufmerksam ist, denn der Mensch hinter dem Steuer muss jederzeit übernahmebereit bleiben. Und: Passiert ein Unfall, auch wenn das Assistenzsystem aktiviert ist, trägt der Fahrer die volle Verantwortung und kann zur Rechenschaft gezogen werden. 

Etwas anders verhält es sich beim Drive Pilot von Mercedes-Benz, bei dem aber die Grundparameter vergleichbar sind: Das Fahrzeug hält auf der Autobahn die Spur und den Abstand, benötigt aber zwingend ein vorausfahrendes Fahrzeug, um sich zu orientieren. Schneller als 95 km/h erlaubt das System derzeit noch nicht, realistisch ist also, sich hinter einen Lkw einzusortieren und diesen zu verfolgen. Bei dem System des Levels 3 ist eine Fremdbeschäftigung möglich: Der Fahrer darf also zum Beispiel am Handy Nachrichten schreiben, er muss aber innerhalb kurzer Zeit bereit sein, das Steuer wieder zu übernehmen.

Das passiert in der Praxis ziemlich oft, denn die Systemgrenzen sind deutlich enger als bei dem System von BMW: In Tunnels beispielsweise funktioniert der Drive Pilot noch nicht, bei Fahrten in der Dämmerung oder bei Regen lässt sich das System gar nicht aktivieren. Der Grund für die vorsichtige Umsetzung liegt in der Verantwortung: Denn passiert beim Betrieb im Level 3 ein Unfall, muss sich der Hersteller dafür verantworten.

Unterschiede: Schwierig zu erkennen

Für Verbraucher ist es gar nicht so einfach, einen Unterschied zwischen den automatischen Levels zu erkennen, weshalb sich der ADAC von allen Herstellern fordert, dass im Fahrzeug klar kommuniziert wird, welcher Modus gerade aktiviert ist und wer die Verantwortung trägt. Auch sollte eine Fahrt im automatisierten Modus durch einheitliche Leuchten außen am Fahrzeug gekennzeichnet werden, damit auch der umliegende Verkehr informiert ist.

Aus Sicht des ADAC sollten zudem die Systeme des Levels 3 stärker forciert werden, da sie den deutlich größeren Schritt in Richtung autonomes Fahren bedeuten und einen Produktivitätsgewinn für die Verbraucher versprechen. Generell sollten sich Interessenten über die Systemgrenzen im Klaren sein und hinterfragen, ob sich der Aufpreis für ein Assistenzsystem der Level 2+ oder 3 lohnt: Bei BMW werden für den Highway Assistant bis zu 5.000 Euro (bedingt durch die Auswahl weiterer Extras) fällig, bei Mercedes-Benz kostet der Drive Pilot beim Modell EQS sogar über 8.800 Euro.

Der Betrieb beider Systeme ist bislang ausschließlich auf Autobahnen möglich. Verbraucher sollten auch Werbeversprechen kritisch hinterfragen - denn die meiste Zeit sind sie selbst noch in der Verantwortung, auch wenn sie die Hände vom Lenkrad nehmen dürfen.

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