05.07.2013
   

Bundesrat

Fahrräder dürfen auch Akku- und Batterielampen haben

Fahrräder dürfen künftig neben herkömmlichen Dynamo-Lichtern auch Akku- oder Batterielampen haben.

Fahrräder dürfen künftig neben herkömmlichen Dynamo-Lichtern auch Akku- oder Batterielampen haben. Eine entsprechende Verordnungsänderung beschloss der Bundesrat am Freitag. Akku- oder Batterielampen gewährleisten demnach das gleiche Sicherheitsniveau, zumal ihr Licht auch bei langsamem Fahren und im Stehen gleichmäßig hell ist.

Bisher sind Lichtmaschinen, also Dynamos, Pflicht. Viele Radler sind aber schon mit Akku-Lampen unterwegs. Ihnen drohen daher streng genommen bisher Geldbußen. Die Wahlfreiheit soll eine "höhere Akzeptanz" für Akku- und Batterielampen aufgreifen, da sie "keine fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste" bewirken und bei jedem Wetter funktionieren. (dpa)


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