01.03.2005Fachbeitrag

Crashversuche zur Klärung von Beweisfragen bei Unfällen mit Fahrzeugen unterschiedlicher Schadenschwere

Wolfgang Eberhardt; Roland Leutheußer; Klaus-Dieter Brösdorf; Jörg Göritz
Manche gerichtliche Beweisfragen können nur mittels eines realen Crashversuchs geklärt werden, wenn die theoretischen Überlegungen und objektiven Anknüpfungstatsachen nicht ausreichend sind. Im vorliegenden Unfallgeschehen war die Frage zu klären, ob am Fahrzeugheck eines stehenden VW Golf II Beschädigungen entstehen können, ohne dass an der Fahrzeugfront eines auffahrenden Peugeot 306 äußerlich wesentliche erkennbare Deformationen entstehen.

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