Elektrokleinstfahrzeuge
DVR und DVW wollen Änderungen in Verordnung
DVR und DVW drängen auf Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Bis zur Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) durch den Bundesrat am 17. Mai, sollte der Entwurf geändert werden, fordern der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Die geplante Verordnung nehme zu wenig Rücksicht auf mögliche Gefährdungen ungeschützter Verkehrsteilnehmer. So solle auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit statt, wie vorgesehen, eine Geschwindigkeit von zwölf km/h eingehalten werden.
Auch positionieren sich beide Verbände klar hinsichtlich des Mindestalters für das Fahren: 15 Jahre und eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen hierfür die Voraussetzung sein. EKF, die über sechs Kilometer pro Stunde fahren, sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen, auch müsse ein EKF mindestens über Bremsen, Licht und eine Klingel oder Hupe verfügen. Beide Verbände sprechen sich ebenfalls für eine gesonderte Erfassung der Unfälle aus.
Das BMVI hatte weiter angekündigt, dass mit der Verabschiedung der EKF-V auch eine Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange kommen wird. Auch hier sehen DVR und DVW keine Möglichkeit für einen sicheren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Sie fordern ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr. (ampnet/deg)
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(Foto: DVW)
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