Havarierte E-Autos
Keine Panik, aber Vorsicht

Verunfallte und liegen gebliebene E-Autos werden Fahrern und Abschleppunternehmen künftig häufiger begegnen.
Verunfallte und liegen gebliebene E-Autos werden Fahrern und Abschleppunternehmen künftig häufiger begegnen. Das Bergen und Abschleppen ist eigentlich kein Problem, läuft im Detail aber anders ab als bei konventionellen Fahrzeugen. Wo genau die Besonderheiten liegen, geht aus einer neuen gemeinsamen Handlungsempfehlung von ADAC, Autoindustrie, Versicherern und Feuerwehren hervor.
Grundbotschaft des Leitfadens: Elektroautos sind ähnlich sicher wie herkömmliche Fahrzeuge. Beim Abschleppen werden sie in der Regel genauso behandelt wie Benziner oder Diesel. Entscheidend ist, ob das Hochvoltsystem – also die Traktionsbatterie und ihre Leitungen – durch Unfall oder Panne betroffen ist.
Bei vielen Pannen, etwa einem Reifenschaden oder einem Defekt in der 12-Volt-Elektrik, gibt es keine besonderen Vorgaben. Dann kann das Fahrzeug wie jedes andere Auto verladen und zur Werkstatt gebracht werden. Erst wenn im Display eine Störung des Hochvoltsystems angezeigt wird oder die Batterie sichtbar beschädigt ist, greifen zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Risiko: Hochvoltbatterie
Nach schweren Unfällen haben zunächst Rettungsdienst und Feuerwehr das Sagen. Sie sichern die Unfallstelle, retten Insassen und können das Hochvoltsystem nach Herstellervorgaben deaktivieren. Erst wenn aus ihrer Sicht keine akute Gefahr mehr besteht, wird das Fahrzeug an Polizei oder Abschleppdienst übergeben – idealerweise mit einem Übergabeprotokoll, in dem die bisherigen Maßnahmen vermerkt sind.
Das eigentliche Risiko geht von der Hochvoltbatterie aus. Sie enthält viel Energie und brennbare Materialien, kann aber nur unter bestimmten Bedingungen in Brand geraten: etwa wenn sie durch einen heftigen Aufprall stark deformiert wird oder bei einem Fahrzeugbrand längere Zeit großer Hitze ausgesetzt ist. Dann drohen Kurzschlüsse, die die Batterie überhitzen lassen. Typische Warnzeichen sind starke Erwärmung, Gasentwicklung, Zisch- oder Knackgeräusche und dichter Rauch.
Explosion der Batterie
Eine Explosion der Batterie halten die beteiligten Verbände dank Sicherheitsventilen für sehr unwahrscheinlich. Allerdings kann es – etwa nach Wassereintritt in das Batteriegehäuse oder nach unzureichender Kühlung – auch verzögert, also Stunden bis Tage nach dem Unfall, zu einem Brand kommen. Deshalb sieht der Leitfaden sogenannte Quarantäneflächen vor: verunfallte E-Autos mit möglichem Batterieschaden sollen mit Abstand zu anderen Fahrzeugen abgestellt und zeitweise überwacht werden. Bleibt die Temperatur unauffällig, ist nach ein bis wenigen Tagen in der Regel keine besondere Verwahrung mehr nötig.
Auch beim Transport gelten Elektroautos als Gefahrgut – wie jedes Auto mit Kraft- oder Betriebsstoffen. Solange kein akutes Risiko von der Batterie ausgeht, dürfen Abschleppunternehmen die Fahrzeuge ohne besondere Einschränkungen zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt bringen. Dort können geschulte Hochvoltexperten den Zustand der Batterie prüfen und sie, falls nötig, ausbauen und entsorgen.
Unfall an der Ladesäule
Besonderheiten gibt es, wenn ein Unfall an der Ladesäule passiert. Solange das Auto noch angeschlossen ist, sollen Fahrer oder Abschlepper die Steckverbindung nicht selbst trennen. Entweder übernimmt das die Feuerwehr in einem Notfall oder der Betreiber der Ladesäule beendet den Ladevorgang und entriegelt das Kabel.
Für Autofahrer bedeutet der Leitfaden vor allem: Warnhinweise im Display ernst nehmen, nach einem Unfall Abstand zum Fahrzeug halten und Profis machen lassen. Abschleppdienste und Werkstätten müssen über spezielle Schulungen verfügen und sich an Rettungsdatenblätter der Hersteller halten. Panik ist jedoch fehl am Platz – die Experten betonen, dass sich E-Autos bei Pannen und Unfällen sicher handhaben lassen, wenn die Zuständigkeiten klar sind und einige zusätzliche Regeln beachtet werden.
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(Foto: ADAC)
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