Kiffen am Steuer
Führerschein weg trotz Teillegalisierung

Starker Cannabiskonsum kann auch nach der Teillegalisierung zum Verlust des Führerscheins führen
Starker Cannabiskonsum kann auch nach der Teillegalisierung zum Verlust des Führerscheins führen. Das gilt vor allem, wenn die gemessenen THC-Werte auf einen häufigen oder dauerhaften Konsum schließen lassen, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschieden hat.
Bei einer Verkehrskontrolle waren im Blut eines Autofahrers hohe THC-Werte festgestellt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte ihn daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Weil der Mann der Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.
Nach Ansicht des Gerichts war die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig. Wer unter Cannabiseinfluss fahre und zugleich Werte aufweise, die für einen hochfrequenten oder chronischen Konsum sprächen, wecke berechtigte Zweifel an seiner Fahreignung. In einem solchen Fall sei zu befürchten, dass der Betroffene Cannabiskonsum und Autofahren nicht zuverlässig voneinander trennen könne.
Unerheblich ist laut Gericht, ob das Cannabis ärztlich verschrieben wurde. Allein eine ärztliche Verordnung sage nichts darüber aus, ob der Konsument zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sei. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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