27.10.2014
   

Minister befürwortet Urteil

Kiffer verlieren schneller Führerschein

Langzeitwirkung: Lassen sich Drogen im Blut nachweisen, gehen Gerichte davon aus, die Substanzen könnten noch berauschen. Wer so hinterm Steuer sitzt, handelt fahrlässig.

Wer bekifft Auto fährt, dem droht künftig schneller der Entzug des Führerscheins.

Wer bekifft Auto fährt, dem droht künftig schneller der Entzug des Führerscheins. Das Innenministerium in Baden-Württemberg reagierte am Freitag positiv auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das erstmals eine feste Blutwerte-Grenze für den Verlust der Fahrerlaubnis bei Kiffern akzeptiert. Die Richter hatten am Donnerstag ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim aus dem Jahr 2012 bestätigt.

Der VGH hatte festgestellt, dass bei mehr als 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blut eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, dem bei einer Fahrzeugkontrolle wegen des Verdachts auf Cannabis-Konsum Blut entnommen worden war. Da seine Blutwerte erhöht waren, entzog ihm das Landratsamt den Führerschein.

Mit dem Leipziger Urteil werde Rechtssicherheit geschaffen, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD). Für die Polizei ändert sich nach Angaben des Ministeriums nichts. Fällt bei einer Polizeikontrolle der Autofahrer etwa durch kleine Pupillen auf, kann durch einen Urin- oder Schweißtest der Verdacht auf Cannabis-Konsum überprüft werden. Bei einem positiven Ergebnis kann ein Staatsanwalt eine Blutprobe anordnen. Nach Angaben des Verkehrsministeriums orientieren sich die Behörden im Südwesten beim Führerschein-Entzug seit 2004 an dem Grenzwert 1,0.

Das Bundesverwaltungsgericht erwartet, dass die Behörden die Entscheidung bundesweit umsetzen. "Solche Urteile haben eine gewisse Vorbildwirkung für die Praxis", sagte ein Sprecher. (dpa)


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