Recht - Handyverbot am Steuer
Bußgeld auch fürs Vapen

Das "Handyverbot" am Steuer umfasst viel mehr als nur Mobiltelefone.
Auch die Benutzung von E-Zigaretten kann unter das Handyverbot am Steuer fallen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln zufolge verstößt das Tippen auf einem Touch-Display zur Veränderung des Stärkegrads gegen das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte durch Fahrzeugführende.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer von Polizeibeamten beim Tippen auf einem Gerät erwischt worden. Gegen das Bußgeld von 150 Euro und einen möglichen Punkt in Flensburg wehrte sich der Mann mit dem Hinweis, es habe sich nicht um ein Handy oder ein sonstiges elektronisches Gerät gehandelt, sondern lediglich um eine sogenannte Vape.
Das Gericht erkannte zwar an, dass die die Regelung der Dampfstärke über ein Touchdisplay lediglich eine Hilfsfunktion darstellt, die die Hauptfunktion der E-Zigarette unterstützt. Trotzdem berge sie ein erhebliches Ablenkungspotential für den Fahrzeugführer, welches sich nicht von der Veränderung der Lautstärke eines Mobiltelefons unterscheide. (Az.: III-1 ORbs 139/25)
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(Foto: Skoda)
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