08.08.2011
   

TÜV Süd

Sicheres Radfahren in der Stadt

Das verstärkte Aufkommen von strombetriebenen Fahrrädern, sogenannten Pedelecs, erfordert angesichts der schwerer zu kalkulierenden Geschwindigkeiten erhöhte Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern.

Der Anteil der Fahrradfahrer im Straßenverkehr nimmt zu. Alleine in München stieg das Fahrradaufkommen in den vergangenen Jahren von zehn auf 14 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil der Autos am Verkehr liegt bei 28 Prozent. Vor allem Großstädte sind mit dem Radl-Boom oft überfordert, die Anpassung der Verkehrswege ans neue Nutzungsprofil hinkt der Entwicklung hinterher. Die Folge: Das Unfallrisiko steigt. Der TÜV Süd gibt Tipps für sicheres Miteinander auf Straße, Radweg und Trottoir. Vor allem Vor- und Rücksichtnahme seien oberstes Gebot. Angepasste Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit und defensives Fahren, rät die Überwachungsorganisation nicht nur Autofahrern, sondern auch Radlern.

Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur dort, wo es die Verkehrssicherheit erfordert – etwa auf viel befahrenen Hauptstraßen in Innenstädten. Sie wird mit Verkehrskennzeichen angezeigt. Gibt es kein Schild, können Pedalisten auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzen. Gibt es weder Schild noch Radweg, muss der Biker auf die Straße. Gibt es keine eigenen Radler-Ampeln, gelten die Ampeln für den Fahrverkehr, also die normalen Autoampeln. Vielerorts dürfen Radler Einbahnstraßen auch in der Gegenrichtung benutzen. Das gilt jedoch nur, wenn die Einfahrt durch ein spezielles Zusatzzeichen erlaubt wird.

Immer beliebter werden strombetriebene Fahrräder. Pedelec-Fahrer müssen sich an dieselben Vorgaben halten wie Radler ohne Strom. Die elektrisch unterstützten Fahrer sind jedoch gerade auf Steigungen schneller unterwegs und sollten bedenken, dass andere Verkehrsteilnehmer eventuell nicht damit rechnen. „Deshalb: Geschwindigkeit wegnehmen, wenn’s eng wird“, rät der TÜV Süd.

Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind hierzulande nicht erlaubt – auch wenn Fachhändler die „illegalen“ Lampen verkaufen. Verstöße gegen Beleuchtungsvorschriften können zehn Euro Verwarnungsgeld kosten. Neben den Leuchten selbst schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) auch Reflektoren vorn und hinten sowie an Pedalen und seitlich an den Rädern vor. Wer Speichenreflektoren nicht mag, kann alternativ Reifen mit Reflexstreifen kaufen oder die modernen dünnen Speichenüberzüge aus rückstrahlendem Material anbringen. Alle „lichttechnischen Einrichtungen“ am Fahrrad müssen ein Prüfzeichen tragen. Es ist meist die so genannte K-Schlange, also eine Wellenlinie mit nachfolgendem Buchstaben K. Ein alternatives Genehmigungszeichen ist das E-Zeichen, also ein großes E in einem Kreis. (VKU)


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