20.09.2012
   

Sicherheit

DVR und UDV warnen vor Legalisierung von "Blitzerwarnern"

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat sich gegen eine Legalisierung sogenannter "Blitzerwarner" ausgesprochen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat sich gegen eine Legalisierung sogenannter "Blitzerwarner" ausgesprochen. "Aus Sicht der Verkehrssicherheit wäre das ein verheerendes Signal", sagt Präsident Walter Eichendorf. "Die Forderung, das bestehende Verbot aufzuheben, lässt einen gefährlichen Umkehrschluss zu: Überall dort, wo das Navi oder das Smartphone über eine entsprechende App nicht anschlägt, muss keine Kontrolle befürchtet werden. Das darf nicht sein. Es darf keinen Freifahrtschein für notorische Raser geben."

Verkehrspolitiker von Union und FDP wollen bisher verbotene Warngeräte erlauben, die auf Radarfallen aufmerksam machen. Navigationssysteme oder Handy-Apps sollen künftig verraten dürfen, wo Autofahrer mit Blitzern rechnen müssen, berichtete die "Saarbrücker Zeitung". Dafür soll der Bundestag die Straßenverkehrsordnung so ändern, das besonders an Gefahrenpunkten, wo zur Unfallvermeidung Radaranlagen installiert werden, Hinweise durch "Navis" möglich werden. Bislang ist das in Deutschland verboten und kann mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in der Flensburg-Kartei geahndet werden.

Überhöhte beziehungsweise nicht angepasste Geschwindigkeit zähle jedoch nach wie vor zu den Hauptunfallursachen, so der DVR. Rund 40 Prozent der Verkehrstoten in Deutschland gingen auf Unfälle zurück, die sich wegen überhöhter Geschwindigkeit ereignen. Innerhalb der letzten zehn Jahre kamen in diesem Bereich mehr als 20.000 Menschen ums Leben. Allein im Jahr 2011 sind bei über 49.000 Unfällen mit Personenschaden aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit über 1.500 Verkehrsteilnehmer gestorben.

"Überwachung ist kein Selbstzweck, sondern bietet Schutz für alle", sagte Eichendorf. Die Zeiten, in denen Rasen als Kavaliersdelikt angesehen wurde, seien vorbei. "Überwachung ist keine Abzocke, sondern ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsstrategie 'Vision Zero – keiner kommt um, alle kommen an'."

Auch Unfallforschung lehnt Legalisierung ab

Nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UVD) geht es bei der Kontrolle der Geschwindigkeit durch die Polizei oder andere Überwachungsbehörden um nichts anderes als um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. "Wer sich gesetzestreu verhält, hat auch nichts zu befürchten", kommentiert UVD-Leiter Siegfried Brockmann die Bestrebungen, Blitzwarngeräte zu legalisieren. Es gehe nicht an, dass Geräte, die zur bewussten Missachtung der StVO gebraucht werden, legalisiert werden. Er lehnt auch die Forderung ab, mobile Geschwindigkeitskontrollen nur an Unfallschwerpunkten durchzuführen. An solchen Stelle sollten festinstallierte Geräte, sogenannte Starenkästen, montiert werden.

Mobile Geschwindigkeitskontrollen sieht der UVD als ein Mittel, das allgemeine Geschwindigkeitsniveau zu senken. Deshalb sei es richtig, dass die Polizei überall im Straßennetz kontrolliert. Schließlich sei zu schnelles Fahren kein Kavaliersdelikt, sondern die Unfallursache Nummer eins, mit der andere, insbesondere Radfahrer und Fußgänger gefährdet würden. Brockmann legt allerdings der Polizei und anderen Überwachungsbehörden nahe, etwas mehr Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der Standorte zu entwickeln, an denen kontrolliert wird, damit die Abzocke-Debatte verstummt und die Akzeptanz der Kontrollen steigt. (se/mid/zwi)


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