Am Rande
Strenge Sanktionen für Verkehrssünder in Österreich
Nach Informationen der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck verfügen Polizei und Ordnungsbehörden über schärfere Sanktionen für Verkehrssünder. "Schon beim Verdacht einer Übertretung können die Behörden als vorläufige Sicherheit einen Betrag von bis zu 1.308 Euro festsetzen", warnt Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, "und der muss vor Ort bezahlt werden. Denn bis zur Leistung dieser Sicherheit können die Behörden eine Unterbrechung der Fahrt anordnen und durchsetzen."
Im Zweifel sind also die Fahrzeugschlüssel abzuliefern, oder es gibt eine Kralle ans Rad. "Wichtig zu wissen ist, dass diese Maßnahmen bereits beim Verdacht einer Verkehrsübertretung greifen", stellt Tramposch klar, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist, "es muss nicht juristisch abschließend geklärt sein, ob der Beschuldigte auch wirklich Unrecht getan hat." (red)
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