14.12.2016
   

StVO-Änderungen

Mehr Tempo-30-Zonen möglich

Tempo-30-Zone

Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden.

Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden – wie bisher auf Nebenstraßen. Das ermöglicht eine Verordnung der Bundesregierung, die nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am Mittwoch in Kraft getreten ist. Die Behörden müssen künftig nicht mehr erst nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte sind. "Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz", sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) reichen die Neuregelungen nicht aus. "Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sind in der ganzen Stadt unterwegs und nicht nur an bestimmten Orten." Daher müsse Tempo 30 Basisgeschwindigkeit in Städten und Gemeinden werden.

Die geänderte Straßenverkehrsordnung beinhaltet auch Neuregelungen für Radfahrer. So dürfen Erwachsene Kinder bis acht Jahre nun auch auf dem Rad begleiten und zusammen auf dem Gehweg fahren. Das soll die Aufsicht erleichtern. Für erwachsene Radler waren Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) forderte: "Wir brauchen intuitiv verständliche, durchgängige Radverkehrsnetze, auf denen Vater, Mutter, Kind, Oma und Opa gerne und komfortabel Rad fahren können." Solche Systeme seien aber noch "absolute Mangelware".

Radler mit Elektrorädern können künftig außerdem auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Grünen-Verkehrspolitiker Matthias Gastel kritisierte, das neue Schild habe "keinen praktischen Mehrwert, vergrößert aber den Schilderwald".

Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr

Für Autofahrer wird nun geregelt, wo genau sie auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Gasse für Polizei und Rettungskräfte bilden müssen. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten – also bei drei Spuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben. (dpa)


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