20.10.2025
   

Verhalten nach Wildunfall

Verletzte Tiere nicht mitnehmen

Landstraße Unfallgefahr Wildunfall

Wird ein Tier bei einem Wildunfall getötet oder verletzt, sollte immer die Polizei geholt werden.

Weder als "Jagdbeute" noch zum Aufpäppeln – wer mit dem Auto ein Wildtier anfährt, darf es nicht mitnehmen. Egal ob tot oder verletzt, egal ob Reh, Wildschwein oder Kleintier – das Mitnehmen erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei, warnt die ARAG Versicherung. Wird man erwischt, droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Wer in einen Wildunfall verwickelt ist, muss diesen der Polizei melden, die dann den zuständigen Förster oder Jagdpächter informiert. Der entscheidet dann, was mit dem Tier passiert. 


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