Weder als "Jagdbeute" noch zum Aufpäppeln – wer mit dem Auto ein Wildtier anfährt, darf es nicht mitnehmen. Egal ob tot oder verletzt, egal ob Reh, Wildschwein oder Kleintier – das Mitnehmen erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei, warnt die ARAG Versicherung. Wird man erwischt, droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Wer in einen Wildunfall verwickelt ist, muss diesen der Polizei melden, die dann den zuständigen Förster oder Jagdpächter informiert. Der entscheidet dann, was mit dem Tier passiert.
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