28.01.2016
   

Verkehrsgerichtstag

Verkehrsanwälte wollen Puste- statt Blitzmarathon

Alkohol-Test

Hauptursache für Verkehrsunfälle ist nicht die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, sondern Alkohol am Steuer.

Mit Blitzmarathons verschwendet die Polizei nach Ansicht von Verkehrsanwälten ihre Zeit. Statt ständig im großen Stil Jagd auf vermeintliche Temposünder zu machen, sollten die Beamten sich lieber verstärkt alkoholisierten Autofahrern widmen, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Jörg Elsner. Die Hauptursache für Verkehrsunfälle sei nicht die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, sondern Alkohol am Steuer. "Wenn es an Wochenenden nachts verstärkt Puste-Marathons gäbe, wäre der Verkehrssicherheit jedenfalls mehr geholfen als mit Blitzmarathons", sagte Elsner vor Beginn des 54. Verkehrsgerichtstages.

Hinzu komme, dass "Polizei und Kommunen das Tempo vorwiegend an Stellen messen, wo sie sich besonders viel Geld versprechen", sagte der Verkehrsjurist. Die Verwaltungsvorschriften der meisten Bundesländer sähen aber etwas anderes vor: "Geblitzt werden soll nur an Unfallschwerpunkten und besonders gesicherten Orten wie etwa Schulen und Krankenhäusern", sagte Elsner.

Die Idee verstärkter Geschwindigkeitskontrollen bei sogenannten Blitzmarathons entstand in Nordrhein-Westfalen. Die erste Großkontrolle dieser Art gab es dort im Jahr 2012. Im Oktober 2013 folgte der erste bundesweite Blitzmarathon, der 24 Stunden dauerte. Seither wurde die Aktion mehrfach wiederholt. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) erklärte stets, überhöhte Geschwindigkeit sei der "Killer Nummer eins".

DAV-Experte Elsner hingegen meinte, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, die Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit sei die Hauptunfallursache, liege das an der Statistik. Denn auch, wenn das erlaubte Tempo nicht überschritten worden sei, trage die Polizei bei Unfällen sehr oft überhöhte Geschwindigkeit als Ursache ein. "Das ist allerdings oft nur insofern richtig, als dass jeder Unfall vermeidbar wäre, wenn man nur langsam genug fährt."

Deutschen Verkehrsgerichtstag startet

Alkohol am Steuer ist eines der Themen beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT), der an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) im niedersächsischen Goslar offiziell eröffnet wird. An dem Kongress nehmen Verkehrsfachleute aus Ministerien, Verwaltungen, Verbänden, Hochschulen, Verkehrsclubs und Gerichten teil. Der Verkehrsgerichtstag endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber. 

Weitere Themen sind eine mögliche Abschaffung der Blutprobe für Alkoholsünder und neue Regeln für die auch als Idiotentest bezeichnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Die knapp 2.000 Experten befassen sich auch mit der Frage, ob die Bilder von sogenannten Dashcams in Autos als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden sollen. Die Minikameras auf dem Armaturenbrett können während des Fahrens permanent laufen und so Unfälle dokumentieren.

Der Deutsche Richterbund warnte davor, nur noch auf Atemalkoholtests zu setzen. "Die Blutprobe hat sich im Strafprozess als sehr verlässliches Instrument der Beweisführung bewährt - auch zugunsten der Betroffenen. Sie ist unverzichtbar", sagte der Vorsitzende Christoph Frank der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Atemtests seien viel zu ungenau. Im Blut hingegen könnten auch Drogen und Medikamente nachgewiesen werden, und zwar noch nach längerer Zeit. 

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt einem Zeitungsbericht zufolge derweil seine Pläne zur Einführung von Alkoholsperren für einschlägig auffällige Autofahrer voran. "Wir wollen bei Alkoholsündern am Steuer einen echten Lerneffekt erreichen", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag). Mit den Zündsperren springt der Motor nur an, wenn der Fahrer einen Atemtest besteht. (dpa)


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