ZDK zum Straßenverkehrsgesetz
Digitalisierung fair und praxisnah voranbringen

Der ZDK bewertet den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Straßenverkehrsrecht.
Die geplante Digitalisierung von Fahrerlaubnis- und Fahrzeugpapieren biete erhebliche Chancen, Bürgerinnen und Bürger, Betriebe sowie die Verwaltung zu entlasten. Der Gesetzentwurf schaffe hierfür eine umfassende rechtliche Grundlage, um Datensicherheit, Datenschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Beim digitalen Führerschein spricht sich der ZDK allerdings für eine schrittweise Einführung aus. Zentrale Fragen – etwa zur EU-weiten Kompatibilität, zur technischen Kontrolle oder zur Integration in Flottensysteme – seien bislang ungeklärt.
Positiv bewertet der Verband den vorgesehenen digitalen Zugang zu Übereinstimmungsbescheinigungen und Rückrufinformationen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Dieser erhöhe die Transparenz, stärke den Verbraucherschutz und erleichtere die Arbeit des Kfz-Gewerbes.
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Freitag im Bundestag betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn: "Die Digitalisierung im Straßenverkehr darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Alltag für Autofahrerinnen und Autofahrer, Betriebe und Behörden spürbar erleichtern." Zugleich mahnt er: "Entscheidend ist, dass neue digitale Lösungen Vertrauen schaffen und nicht zusätzliche Bürokratie oder Rechtsunsicherheit erzeugen."
Digitale Parkraumkontrolle
Auch die geplante digitale Parkraumkontrolle sieht der ZDK grundsätzlich positiv, da sie die Effizienz und Durchsetzung der Kontrollen stärkt. Hervorgehoben wird zudem, dass der Gesetzentwurf bereits klare Schutzstandards wie Zweckbindung und Datenschutz festschreibt. Maßgeblich sei jedoch, dass diese Standards vor Ort konsequent umgesetzt werden und die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben – insbesondere bei digitalen Kontrollen gegen regelwidriges Halten und Parken.
Peckruhn fordert dabei einen fairen Ausgleich für Autofahrerinnen und Autofahrer: "Wenn Parkraumkontrollen durch Digitalisierung schneller und günstiger werden, müssen auch die Autofahrerinnen und Autofahrer davon profitieren." Und weiter: "Wenn Kommunen durch Digitalisierung spürbar Kosten sparen, erwarten wir, dass Bürgerinnen und Bürger davon profitieren – etwa über attraktive und transparente Gebührenmodelle. Digitalisierung darf kein Instrument zur Einnahmenmaximierung auf Kosten der Autofahrer sein."
Zugleich unterstützt der ZDK die geplante Flexibilisierung des Anwohnerparkens. Positiv sei, dass künftig ausdrücklich auch ortsansässige Betriebe und das anliegende Handwerk berücksichtigt werden können. "Handwerks- und Servicebetriebe sind auf kurze Wege angewiesen. Ohne erreichbare Parkmöglichkeiten vor Ort leidet die Versorgung in den Städten", so Peckruhn.
Vorgehen gegen den sogenannten Punktehandel
Die Aktualisierung der Begrifflichkeiten zum automatisierten Fahren hält der Verband für notwendig, um nationale Regelungen an internationale Standards anzupassen und Rechtsklarheit zu schaffen. Ebenso begrüßt der ZDK ein konsequentes Vorgehen gegen den sogenannten Punktehandel, der das Fahreignungs-Bewertungssystem untergrabe und die Verkehrssicherheit gefährde.
Abschließend fasst Peckruhn zusammen: "Der Gesetzentwurf setzt wichtige Akzente für die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts. Entscheidend ist, dass Digitalisierung, Ordnungspolitik und Verkehrssicherheit ausgewogen zusammengeführt werden – im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wirtschaft und Handwerk."
Copyright © 2026 VKUonline.de
(Foto: Mit KI generiert)
Kommentar verfassen